Finden Sie Ihre berufliche Zukunft durch unser zertifiziertes Coaching!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Neuorientierung durch ein gefördertes systemisches AVGS-Coaching. Jetzt unverbindlich informieren – wir beraten Sie gerne!
Ob persönlich, online oder telefonisch – buchen Sie Ihr AVGS-Coaching
Ganz nach Ihren Bedürfnissen und das bundesweit. Wir legen Ihren individuellen Coaching-Fahrplan gemeinsam fest. Haben Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Dann sind Sie hier bestens aufgehoben! Unsere AVGS-Coachings helfen Ihnen, bereits in wenigen Wochen optimistisch in die Zukunft zu blicken. Die Qualität des Einzelcoachings, die Expertise Ihres Coaches und die moderne Durchführung werden Ihre beruflichen Perspektiven nachhaltig und positiv verändern.
Unser AVGS-Coaching ist staatlich förderfähig anerkannt. Das heißt, Sie können bei uns Ihren AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) einlösen. So entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Ihr Start ins Coaching
Lösen Sie Ihren Gutschein ein.
Wenn Sie bereits Ihren AVGS in den Händen halten oder ihn elektronisch von Ihrem Jobcenter oder Arbeitsamt erhalten haben, können Sie ihn uns ganz unkompliziert zukommen lassen - einfach per Mail als PDF-Anhang.
Wir werden Ihren Gutschein prüfen und uns zeitnah bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. So leicht gelangen Sie zu Ihrem kostenlosen Coaching!
Wenn Sie noch keinen AVGS haben...
... unterstützen wir Sie jederzeit gerne dabei, Ihren Gutschein zu beantragen. Buchen Sie Ihr unverbindliches Erstgespräch mit Ihrem Coach Tim Duensing oder schicken Sie uns eine Nachricht. Wir nehmen umgehend Kontakt zu Ihnen auf und erarbeiten mit Ihnen die beste Strategie, um Ihr Coaching für Sie kostenfrei zu gestalten.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
In Deutschland haben verschiedene Personengruppen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der von den Jobcentern oder der Agentur für Arbeit ausgestellt wird. Grundsätzlich richtet sich der AVGS an Personen, die Unterstützung bei der beruflichen Integration benötigen. Dazu gehören:
1. Arbeitslose: Personen, die derzeit arbeitslos sind und aktiv eine neue Stelle suchen.
2. Arbeitssuchende: Personen, die zwar aktuell beschäftigt sind, aber eine drohende Arbeitslosigkeit befürchten oder sich beruflich neu orientieren möchten.
3. Langzeitarbeitslose: Menschen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und besondere Unterstützung benötigen, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
4. Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen: Dazu zählen beispielsweise Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Alleinerziehende oder Personen, die aufgrund von Migration oder anderen gesellschaftlichen Herausforderungen Schwierigkeiten haben, einen Job zu finden.
5. Jugendliche und junge Erwachsene: Auch junge Menschen, die ihren ersten Arbeitsplatz suchen oder sich in einer Ausbildung befinden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS erhalten.
Der AVGS wird in der Regel auf Basis eines individuellen Bedarfsplans vergeben und ist darauf ausgerichtet, die berufliche Eingliederung zu fördern. Dazu gehört die Teilnahme an Weiterbildungen, Coaching-Maßnahmen oder Praktika, die helfen, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist ratsam, sich direkt beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren.
Muss die Agentur für Arbeit oder das jobcenter mir den AVGS ausstellen?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine sogenannte „Kann-Leistung“ der Agentur für Arbeit. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit nicht verpflichtet ist, einen AVGS auszustellen, sondern dies im Ermessen des jeweiligen Beraters oder der Beraterin liegt. Die Entscheidung über die Gewährung des Gutscheins hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der individuellen Situation des Antragstellers, seinen Bedürfnissen sowie den verfügbaren Ressourcen der Agentur.
Die Agentur für Arbeit kann den AVGS vergeben, um bestimmten Zielgruppen – wie etwa Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen – die Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass interessierte Personen ihre individuelle Situation und ihren Unterstützungsbedarf in einem Gespräch mit dem zuständigen Berater oder der Beraterin besprechen, um die Chancen auf eine Bewilligung des AVGS zu erhöhen.
Beantragen Sie Ihren Gutschein.
Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) erfolgt in mehreren Schritten. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:
1. Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Berater. Dies kann oft telefonisch oder online erfolgen. Während dieses Gesprächs sollten Sie Ihre berufliche Situation und Ihre Ziele darlegen.
2. Bedarfsanalyse: Ihr Berater wird Ihre individuelle Situation analysieren und herausfinden, ob ein AVGS für Sie sinnvoll und notwendig ist. Hierbei werden Ihre Qualifikationen, Erfahrungen und Ihre aktuelle Jobsuche berücksichtigt.
3. Antragstellung: Wenn Ihr Berater den AVGS für angebracht hält, wird er Ihnen künftig helfen, den Antrag auszufüllen. In der Regel wird der AVGS direkt im Beratungsgespräch ausgestellt.
4. Vereinbarung über das Coaching: Der AVGS wird in der Regel für bestimmte Maßnahmen ausgestellt, wie z.B. Coaching, Schulungen oder Praktika. Ihr Berater wird Sie über mögliche Angebote informieren und welche Ziele mit der Maßnahme erreicht werden sollen.
5. Erhalt des Gutscheins: Nach der Genehmigung erhalten Sie den AVGS, den Sie bei einem Dienstleister Ihrer Wahl einsetzen können. Achten Sie darauf, dass der Dienstleister von der Agentur für Arbeit anerkannt ist.
6. Durchführung des Coachings: Sie können die im AVGS genannten Maßnahmen wahrnehmen. Der Gutschein deckt in der Regel die Kosten für diese Leistungen.
7. Nachweis und Abschluss: Nach Abschluss des Coachings müssen Sie eventuell Nachweise über Ihre Teilnahme oder Ergebnisse einreichen. Dies kann auch in einem weiteren Gespräch mit Ihrem Berater geschehen.
Es ist ratsam, sich gut auf das Gespräch mit dem Berater vorzubereiten, eventuell benötigte Unterlagen (Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen, Nachweise über Qualifikationen usw.) mitzunehmen und klar zu kommunizieren, wie Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten.
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Tim Duensing ist Gründer von du:nsing | coaching | beratung. Systemisches Coaching, Beratung und Burnout-Prävention sind die 3 Säulen seiner Arbeit.